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   FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10   

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https://dejure.org/2012,10727
FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10 (https://dejure.org/2012,10727)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2012 - 1 K 218/10 (https://dejure.org/2012,10727)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2012 - 1 K 218/10 (https://dejure.org/2012,10727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Ruhender Gewerbebetrieb

  • Justiz Hamburg

    § 174 Abs 4 S 1 AO, § 16 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG 2002
    Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Ruhender Gewerbebetrieb

  • Betriebs-Berater

    Ruhen eines Betriebs über mehrere Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Zum bestimmten Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Zum bestimmten Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1416
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 05.05.2011 - V R 45/09

    Umfang der Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 AO - Maßgeblicher Sachverhalt bei

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Der bestimmte Sachverhalt ist nicht auf eine einzelne steuererhebliche Tatsache oder ein einzelnes Merkmal beschränkt, sondern erfasst den einheitlichen für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhaltskomplex (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 05.05.2011 V R 45/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1655 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).

    Unerheblich ist, ob der für die rechtsirrige Beurteilung maßgebliche Fehler im Tatsächlichen oder im Rechtlichen liegt (BFH-Urteil vom 05.05.2011, V R 45/09, BFH/NV 2011, 1655 m. w. N.).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich lebensfähig ist (z. B. BFH Großer Senat, Beschluss vom 18.10.1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 25.11.2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633 m. w. N.).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Der Gewinn hieraus ist dem Grunde nach im Jahr 2005 zu erfassen, da in diesem Jahr die Übergabe, das heißt, der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten, erfolgte (vgl. auch BFH-Urteil vom 04.06.2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751 m. w. N.).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Dies gilt allerdings - wie im Streitfall - nicht für "schlicht" als gewillkürtes Betriebsvermögen verpachtete Grundstücke, da diese keinen gesonderten Verwaltungskomplex darstellen (BFH-Urteil vom 20.01.2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; BFH-Urteil vom 24.04.1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397).
  • BFH, 08.02.2007 - IV R 65/01

    Klarstellung eines mehrdeutigen Verwaltungsaktes durch Auslegung -

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Denn für die Möglichkeit der Wiederaufnahme ist auf den Betrieb in dem Zustand abzustellen, in dem sich das Unternehmen befand, als die letzte werbende Tätigkeit eingestellt wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 08.02.2007 IV R 65/01 BFHE 216, 412, BStBl II 2009, 699).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 10/86

    Zur erweiterten Kürzung bei der Veräußerung von Grundbesitz durch

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob ein positiver Gewerbesteuermessbetrag deshalb nicht festgesetzt wird, weil die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb den gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den ... 2004 nicht übersteigen, oder aber weil der Kläger im Streitjahr die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen könnte, die auch bei Veräußerung des Grundbesitzes zum Tragen kommt (BFH-Urteil vom 29.04.1987 I R 10/86, BFHE 150, 59, BStBl II 1987, 603).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 23/09

    Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich lebensfähig ist (z. B. BFH Großer Senat, Beschluss vom 18.10.1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 25.11.2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633 m. w. N.).
  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Dies gilt allerdings - wie im Streitfall - nicht für "schlicht" als gewillkürtes Betriebsvermögen verpachtete Grundstücke, da diese keinen gesonderten Verwaltungskomplex darstellen (BFH-Urteil vom 20.01.2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; BFH-Urteil vom 24.04.1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Auf den Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags kommt es nicht an, da hiermit der Vorgang erst eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 m. w. N.; BFH-Beschluss vom 21.12.2000 X B 93/00, BFH/NV 2001, 773; BFH-Urteil vom 17.12.2008 IV R 11/06, BFH/NV 2009, 937 m. w. N.).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
    Für die Frage, ob ein "bestimmter Sachverhalt" vorliegt, ist nicht entscheidend, dass die Folgeänderung unter dieselbe steuerliche Vorschrift fällt oder ob die Rechtsfolgen in den Bescheiden übereinstimmen (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2006 I R 8/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 212, 517, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2007, 602 m. w. N.).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

  • BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

  • BFH, 21.12.2000 - X B 93/00

    Zulassungsgrund - Beschwerde - Betriebsfortführung - Betriebsveräußerung -

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.1994 - 9 K 294/92
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